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   BVerwG, 11.12.1973 - VI C 60.73   

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BVerwG, 11.12.1973 - VI C 60.73 (https://dejure.org/1973,492)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.1973 - VI C 60.73 (https://dejure.org/1973,492)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 1973 - VI C 60.73 (https://dejure.org/1973,492)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begründetheit einer Verfahrensrevision - Inhaltliche Wiedergabe von nicht protokollierten Aussagen des Kriegsdienstverweigerers im Urteil - Umfang der verwaltungsgerichtlichen Aufklärungspflicht in Kriegsdienstverweigerungssachen - Anspruch auf Anerkennung als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1974, 172
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 06.08.1973 - VI CB 140.73
    Auszug aus BVerwG, 11.12.1973 - VI C 60.73
    Die Frage, ob eine nachträgliche Protokollberichtigung vom Revisionsgericht noch berücksichtigt werden darf, wenn damit angeblich in Verbindung stehende Verfahrensfehler mit der Revision gerügt werden, braucht hier nicht entschieden zu werden (vgl. dazu Beschluß vom 6. August 1973 - BVerwG VI CB 140.73 - mit weiteren Nachweisen), Denn die in diesem Zusammenhang erhobenen Verfahrens rügen können auch dann keinen Erfolg haben, wenn unterstellt wird, daß eine Parteivernehmung des Klägers vom Verwaltungsgericht nicht förmlich angeordnet worden war.

    - Unabhängig davon verkennt die Revision offensichtlich, daß ein Unterbleiben (weiterer) tatsächlicher Aufklärung nur gerügt werden könnte, wenn es auf die fraglichen Umstände nach der materiellrechtlichen Auffassung des Verwaltungsgerichts ankommt, und zwar selbst dann, wenn seine Auffassung der rechtlichen Prüfung nicht standhalten sollte (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. Beschluß vom 6. August 1973 - BVerwG VI CB 140.73 - mit Nachweisen).

  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1973 - VI C 60.73
    Es ist zweifelhaft, ob diese Rüge dem Darlegungserfordernis des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO entspricht; denn es ist nicht näher dargetan, welche weiteren entscheidungserheblichen Aussagen des Klägers bei seiner Anhörung im förmlichen Beweisverfahren (Parteivernehmung) zu erwarten gewesen wären und inwiefern das angefochtene Urteil auf dem geltend gemachten Mangel beruht oder zumindest beruhen kann (vgl. BVerwGE 31, 212 [217/218]).
  • BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 93.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1973 - VI C 60.73
    Aus dieser für das Revisionsgericht maßgeblichen Sicht des Verwaltungsgerichts, die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteil vom 24. April 1969 - BVerwG VIII C 93.67 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 26]) in materiellrechtlicher Hinsicht auch geeignet wäre, das Vorliegen einer Gewissensentscheidung zu verneinen, mußte sich dem Verwaltungsgericht eine weitere Befragung des Klägers in der von der Revision gewünschten Richtung nicht aufdrängen (vgl. hierzu auch Beschluß vom 19. Oktober 1973 - BVerwG VI C 37.72 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 11.05.1962 - VII C 143.60

    Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1973 - VI C 60.73
    Die Rüge, das Fehlen eines förmlichen Beweisbeschlusses über die Anhörung des Klägers als Partei stelle für sich allein im Hinblick auf § 450 Abs. 1 ZPO, § 98 VwGO einen erheblichen Verfahrensfehler dar, ist schon deshalb unbeachtlich, weil weder der Kläger noch sein Prozeßbevollmächtigter in der mündlichen Verhandlung dies beanstandet haben (vgl. § 295 ZPO, § 173 VwGO; vgl. dazu BVerwGE 14, 146).
  • BGH, 26.06.1963 - IV ZR 273/62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1973 - VI C 60.73
    Ohne Erfolg bleibt auch die Rüge, das angefochtene Urteil weise einen sog. Mangel im Tatbestand (etwa im Sinne der Entscheidung BGHZ 40, 84) auf, weil die Bekundungen des Klägers im angefochtenen Urteil nur "im wesentlichen" festgehalten worden seien.
  • BVerwG, 05.02.1962 - VI C 154.60
    Auszug aus BVerwG, 11.12.1973 - VI C 60.73
    Das Verwaltungsgericht hat die Bekundungen des Klägers im Tatbestand des angefochtenen Urteils ausführlich und zusammenhängend, und zwar getrennt von der rechtlichen Würdigung wiedergegeben, und sie damit ordnungsgemäß in die Darstellung des Sach- und Streitstandes einbezogen (vgl. BVerwGE 13, 338).
  • BVerwG, 13.09.1973 - VI C 173.73

    Voraussetzungen eines Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer -

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1973 - VI C 60.73
    Zwar ist angesichts der besonderen Bedeutung der Bekundungen eines Wehrpflichtigen über die Gründe seiner Kriegsdienstverweigerung deren Protokollierung an sich wünschenswert, zwingend geboten ist sie aber gemäß § 161 ZPO in Verbindung mit § 173 VwGO nicht (vgl. Beschluß vom 13. September 1973 - BVerwG VI C 173.73 -).
  • BVerwG, 04.07.1973 - VI C 14.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Wesentliche Verfahrensmängel im Sinne

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1973 - VI C 60.73
    Abgesehen davon, daß diese Rüge schwerlich in der gehörigen Form des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO vorgebracht worden ist, und im übrigen die Erörterung gedachter Konfliktsituationen durchaus Grundlage bindender tatsächlicher Feststellungen in bezug auf das Vorliegen einer behaupteten Gewissensentscheidung sein kann (vgl. hierzu Urteil vom 4. Juli 1973 - BVerwG VI C 14.73 -), ist der ausführlichen Wiedergabe der Bekundungen des Klägers im Urteilstatbestand zu entnehmen, daß seine Anhörung durch das Verwaltungsgericht sich nicht allein auf gedachte Konfliktsituationen erstreckte.
  • BVerwG, 24.04.1963 - VI C 49.61

    Versorgung der ehemaligen Soldaten - Begriff des politischen Beweggrundes für die

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1973 - VI C 60.73
    Mit der Revision kann er dies nicht mehr geltend machen (vgl. Urteil vom 24. April 1963 - BVerwG VI C 49.61 - [DVBl. 1963, 627]).
  • BVerwG, 20.08.1973 - VI C 58.73

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde - Gewissensbelastung schon durch

    Auszug aus BVerwG, 11.12.1973 - VI C 60.73
    In Wirklichkeit handelt es sich bei diesen Revisionsangriffen um in Gestalt von Verfahrensrügen vorgetragene Sachrügen, mit denen die Zulassung der Revision nach § 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG nicht erreicht werden könnte (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. Beschlüsse vom 20. August 1973 - BVerwG VI C 58.73 -, vom 21. August 1973 - BVerwG VI C 32.73 - und vom 23. August 1973 - BVerwG VI C 41.73 -).
  • BVerwG, 21.08.1973 - VI C 32.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Ordnungsgemäße Darlegung einer

  • BVerwG, 23.08.1973 - VI C 41.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Verletzung der gerichtlichen

  • RG, 15.05.1936 - II 196/35

    1. Über das Erfordernis der Lückenlosigkeit des Preisbindungssystems für

  • BVerwG, 15.07.1977 - 2 B 36.76

    Anforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Zulassung der Revision

    Daher kann eine etwaige Unzulänglichkeit der Darstellung in Tatbestand des Urteils nicht mit der Revision als Verfahrensmangel gerügt werden und folglich auch nicht zur Zulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO führen (vgl. u.a. Urteil vom 24. April 1963 - BVerwG VI C 49.61 - [DVBl. 1963, 627]; Beschlüsse vom 11. Dezember 1973 - BVerwG VI C 60.73 - [DÖV 1974, 172]; vom 31. März 1976 - BVerwG VI B 60.75 - vom 7. September 1976 - BVerwG VI B 32.76 -).
  • BVerwG, 09.12.1974 - VI CB 49.74

    Das Recht der Kriegsdienstverweigerung - Begründetheit einer

    Von einem Mangel im Tatbestand, der eine erschöpfende Nachprüfung des Urteils durch das Revisionsgericht unmöglich machen würde, kann nicht die Rede sein (Beschluß vom 11. Dezember 1973 - BVerwG VI C 60.73 - [DÖV 1974, 172]).

    Die Revision kann ihrer Ansicht nach im Tatbestand vorhandene Mängel grundsätzlich nur durch den Berichtigungsantrag nach § 119 VwGO geltend machen (vgl. dazu auch Beschlüsse vom 11. Dezember 1973 - BVerwG VI C 60.73 - [DÖV 1974, 172], vom 21. Dezember 1973 - BVerwG VI CB 172.73 -, vom 13. Mai 1974 - BVerwG VI CB 186.73 - und vom 12. August 1974 - BVerwG VI C 15.74 -).

  • BVerwG, 29.10.1974 - VI CB 25.74

    Voraussetzungen für die Anerkennung eines Wehrpflichtigen als

    Sie sind damit ordnungsgemäß in die Darstellung des Sach- und Streitstandes einbezogen; von einem Mangel im Tatbestand, der eine erschöpfende Nachprüfung des Urteils durch das Revisionsgericht unmöglich machen würde, kann in einem solchen Fall nicht die Rede sein (vgl. Beschlüsse vom 28. Juni 1973 - BVerwG VI C 40.73 - [Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 5], vom 11. Dezember 1973 - BVerwG VI C 60.73 - [DÖV 1974, 172], vom 13. Mai 1974 - BVerwG VI CB 186.73 - und vom 12. August 1974 - BVerwG VI C 15.74 -).

    Mit der Revision kann er dies nicht mehr geltend machen (vgl. Urteil vom 24. April 1963 - BVerwG VI C 49.61 - [DVBl. 1963, 627] und Beschlüsse vom 11. Dezember 1973 - BVerwG VI C 60.73 - [DÖV 1974, 172] sowie vom 13. Mai 1974 - BVerwG VI CB 186.73 -).

  • BVerwG, 09.03.1978 - 1 B 38.78

    Ausländer - Einreise zu Ausbildungszwecken - Entwicklungsländer -

    Daher kann eine etwaige Unzulänglichkeit, der Darstellung im Tatbestand des Urteils nicht mit der Revision als Verfahrensmangel gerügt werden und folglich auch nicht zur Zulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO führen (Urteil vom 24. April 1963 - BVerwG 6 C 49.61 - [DVBl. 1963, 627]; Beschlüsse vom 11. Dezember 1973 - BVerwG 6 C 60.73 - [DÖV 1974, 172], vom 15. Juli 1977 - BVerwG 2 B 36.76 -).
  • BVerwG, 18.01.1980 - 6 CB 76.79

    Verfahrensrevision im Wehrpflichtrecht - Maßgeblichkeit des Zeitpunkts der

    In Wirklichkeit handelt es sich bei dem Revisionsangriff um eine in Gestalt einer Verfahrensrüge vorgetragene Sachrüge, die im Rahmen der zulsssungsfreien Verfahrensrevision nach § 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG unbeachtlich ist (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschlüsse vom 23. August 1973 - BVerwG 6 C 41.73 -, vom 11. Dezember 1973 - BVerwG 6 C 60.73 -, vom 2. Januar 1974 - BVerwG 6 C 72.73 -, vom 26. April 1974 - BVerwG 6 CB 45.73 - und vom 6. Mai 1974 - BVerwG 6 C 226.73 -).
  • BVerwG, 13.05.1974 - VI CB 186.73

    Rechtsmittel

    Wird die Aussage nicht protokolliert, so sind die wesentlichen Bekundungen inhaltlich im Urteil, wenn auch nicht notwendig im Tatbestand, aber jedenfalls getrennt von der rechtlichen Würdigung wiederzugeben (vgl. BVerwGE 13, 338 [340];Beschlüsse vom 11. Dezember 1973 - BVerwG VI C 60.73 - [DÖV 1974, 172] undvom 21. Dezember 1973 - BVerwG VI CB 172.73 -).
  • BVerwG, 09.06.1981 - 7 CB 94.80

    Anordnung eines Halteverbots für einen bereits als Gehweg gekennzeichneten

    Behauptete Mängel im Urteilstatbestand, zu denen auch in den Entscheidungsgründen unrichtig wiedergegebene Prozeßtatsachen gehören, sind im - vom Kläger allerdings nicht fristgerecht genutzten - Berichtigungsverfahren nach § 119 Abs. 1 VwGO geltend zu machen; sie können nicht mit der Revision gerügt werden, und folglich auch nicht zur Zulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO führen (Beschlüsse vom 11. Dezember 1973 - BVerwG 6 C 60.73 - in DÖV 1974, 172; vom 9. März 1978 - BVerwG 1 B 38.78 - in Buchholz 402.24 § 2 AuslG Nr. 9).
  • BVerwG, 14.02.1975 - VI C 17.74

    Voraussetzungen für eine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Vernehmung des

    Mit der Revision kann er dies nicht mehr geltend machen (Beschlüsse vom 11. Dezember 1973 - BVerwG VI C 60.73 - [DÖV 1974, 172], vom 21. Dezember 1973 - BVerwG VI CB 172.73 - [Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 67] und vom 29. Oktober 1974 - BVerwG VI CB 25.74 -).
  • BVerwG, 04.12.1974 - VI C 234.73

    Rechtsmittel

    Angesichts der besonderen Bedeutung der Bekundungen eines Wehrpflichtigen über die Gründe seiner Kriegsdienstverweigerung ist deren Aufnahme in die Verhandlungsniederschrift, wie der Senat mehrfach betont hat (u.a.Beschlüsse vom 13. September 1973 - BVerwG VI C 173.73 - [Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 20] und11. Dezember 1973 - BVerwG VI C 60.73 - [DÖV 1974, 172]), wünschenswert.
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